Das Arbeitsrecht umfasst aktuell mehr als 30 verschiedene Gesetze, die ineinander greifen und manchmal auch unterschiedliche Regelungen beinhalten. In diesem Gesetzes-Dschungel den Überblick zu bewahren, ist nicht einfach.
Mit unserer Leistung wollen wir Sie dabei unterstützen, Entscheidungen schnell, zielgerichtet und gesetzeskonform zu treffen.
Dienstverträge (Mustervorlage)
Home-Office-Vereinbarungen (Mustervorlage)
Gleitzeitvereinbarungen und verschiedene andere Vereinbarungen durch Mustervorlagen
Unterstützung bei der Beendigung von Dienstverhältnissen
Unterstützung bei der Einreichung von Anträgen beim Arbeitsmarktservice (AMS) und der Erstellung von Dienstzeugnissen
Fachliche Auskunft zu Themen wie Home-Office, Gleitzeit, mobiles Arbeiten, Weiterbildungsmöglichkeiten, Sabbatical, Altersteilzeit, Teambuilding, Sonderurlaub, Bildungskarenz, Mitarbeiterevents, Mitarbeiterbenefits und den Unterschieden zwischen Abfertigung alt und Abfertigung neu
Die Frage, die Kunden immer stellen ist: Wozu benötige ich für meinen Dienstnehmer einen Dienstvertrag, es ist doch sowieso alles gesetzlich geregelt? (der Hintergrund mag sein, dass sich der Dienstgeber damit die Zeit und das Geld ersparen möchte, einen Dienstvertrag aufsetzen zu lassen)
Klingt im ersten Moment natürlich plausibel, aber hinter einem Dienstvertrag steckt viel mehr als vermeintlich "unnötige Kosten", die keinen Mehrwert haben.
Ein kurzes Beispiel dazu, um die Wirkung eines Dienstvertrages für die Praxis greifbarer zu machen:
Im Kollektivvertrag der Branche "Werbung und Kommunikation" steht zb, dass die Probezeit im Dienstvertrag zu vereinbaren ist. Wird kein Dienstvertrag erstellt, gibt es klarerweise auch keine Probezeit. Was passiert, wenn keine Probezeit vereinbart wurde? -> Das Dienstverhältnis wird automatisch unbefristet abgeschlossen.
Dadurch ergibt sich ab dem ersten Arbeitstag eine Kündigungsfrist für den Dienstgeber von 6 Wochen. Wurde im Dienstvertrag keine Vereinbarung zu den Kündigungsterminen getroffen, weil es keinen Dienstvertrag gibt, gelten die Kündigungstermine lt. Kollektivvertrag -> am Quartalsende.
Als Beispiel: Es wird kein Dienstvertrag abgeschlossen - Eintritt des Dienstnehmers per 01.10.2024 -> der erstmögliche Kündigungstermin ist somit zum Ende des Quartals per 31.12.2024 unter Einhaltung von 6 Wochen Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass bereits nach weniger als 6 Wochen feststehen muss, dass ich den Dienstnehmer kündigen möchte. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, verlängert sich die Kündigungsfrist bis zum 31.03.2025. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer 6 Monate beschäftigt ist, auch wenn ich Ihn möglicherweise nicht mehr benötige - das Entgelt ist dennoch zu bezahlen. Wurde jedoch ein Dienstvertrag abgeschlossen, kann das Dienstverhältnis während der Probezeit aufgelöst werden, oder zum 15. oder Letzten eines jeden Kalendermonats.