Das Sozialversicherungsrecht wird dann für Sie interessant, wenn echte Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Geschäftsführer, fallweise oder geringfügig Beschäftigte bei Ihnen tätig sind. 


Hinzu kommen Dienstnehmer im Mutterschutz, Karenz, Altersteilzeit und anderen speziellen Formen der Abwesenheit. Im Arbeitsalltag ist oftmals eine eindeutige Abgrenzung der verschiedenen Gesetze nicht möglich, da diese sehr oft miteinander zusammen hängen und daher auch zusammen betrachtet werden müssen.

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Unsere Leistungen in der sv-rechtlichen Beratung umfassen:

  • Alterspension
  • Altersteilzeit
  • Arbeitsunfall - Krankenstand
  • Bildschirmbrille
  • Dienstleistungsscheck
  • Mutterschutz
  • Karenz
  • Betriebliche Vorsorgekasse
  • Schwerarbeit
  • Volontariat
  • uvm.

Grundsätzlich gehören zum Sozialversicherungsrecht alle rechtlichen Regelungen und Bestimmungen, die sich auf die soziale Absicherung von Personen im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit, Invalidität, Unfall, Mutterschaft sowie im Alter beziehen. Es regelt die Pflicht zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige, die Beitragszahlungen an die Sozialversicherungsträger sowie die Ansprüche auf Leistungen wie Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung. Das Sozialversicherungsrecht ist entscheidend für die Sicherstellung der sozialen Absicherung. 

Unsere sozialversicherungsrechtliche Beratung erfolgt sowohl persönlich, als auch via Telefon- oder Online-Kommunikation, um individuelle Anliegen zu klären und maßgeschneiderte Lösungen für Sie heraus zu arbeiten. 


Ihre Lösung für effiziente Personalverrechnung und fundierte Arbeitsrechtsberatung